Unser Fluggelände

für Ausbildung und Prüfung

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Der Modellflugplatz des R.C. Burgaltendorf e.V. ist ein von der Bezirksregierung Münster genehmigter Ausbildungs- und Prüfungsflugplatz.

 

Für die Abnahme der Prüfung auf unserem Fluggelände muss am Prüfungstag das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für das UAV, mit einer Deckung von mindestens 1.000.000,- Euro, nachgewiesen werden. Die Versicherung darf nicht auf einzelne Piloten / Prüfungsteilnehmer beschränkt sein. Auch die gewerblich Tätigkeit muss versichert sein, wenn der Prüfling gewerblich tätig ist. Das Fluggerät muss mit einer Plakette nach den Vorgaben der LuftVO ausgestattet sein.

 

Wichtig für unsere Flugschüler und Prüflinge, sind die Flugbeschänkungen auf unserem Fluggelände.

 

Aus dem Vorbereitungsbereich muss die Drohne zum Startplatz getragen werden, falls notwendig ist ein Helfer zu nutzen. In dem durch roten X gekennzeichnete Bereich besteht absolutes Flugverbot. Der grün gekennzeichnete Flugbereich kann an den 3 offenen Seiten verlassen werden, die ROTE Linie darf nicht überflogen werden!

 

Sollte noch weiterer Flugbetrieb auf dem Flugplatz stattfinden, ist je nach Windrichtung der Anflugsektor für landende Modell frei zu machen. Der Start der Drohne erfolgt erst, nachdem die Freigabe durch den diensthabenden Flugleiter erteilt wurde. Sollte der Prüfer gleichzeitig Flugleiter sein, nach Freigabe durch den Prüfer.


Unser Fluggelände für Ausbildung und Prüfung darf nach den Corona Einschränkungen wieder für Ausbildungs- und Prüfungsflüge genutzt werden.