Sachverständigengutachten

Das „Phänomen“ Drohnen hat in den letzten Jahren exponentiell zugenommen. Der sehr einfache Zugang zu unterschiedlichsten Systemen in sehr unterschiedlichen Preisklassen hat einen wahren Boom ausgelöst. Hinzu kommt, dass die Technologie auch eine einfache und schnelle Nutzung ermöglicht. Zumeist mit Kameras ausgestattet, bieten die Drohnen mit wenig Aufwand einen hohen Nutzen. Mit der explosionsartigen Nutzung steigt auch die falsche, bedenkenlose und missbräuchliche Nutzung.  

 

Der Markt der heute verfügbaren unbemannten Flugsysteme ist schwer zu durchschauen. Genauso schwer ist es, die technische Seite der unterschiedlichen Produkte zu beurteilen. „Massenware“, also sogenannte RTF-Drohnen (ready-to-fly) sind herstellerseitig fertig zusammengestellt und werden i.d.R. auch mit der notwendigen Peripherie wie Fernsteuerung, Sender etc. vertrieben. Eine bauliche Änderung durch den Käufer beschränkt sich weitestgehend auf den Austausch einer montierten Kamera.  

 

Bei konfektionierten Systemen ist die Zusammenstellung der relevanten elektronischen, elektrischen und mechanischen Komponenten vom jeweiligen Hersteller abhängig. Sie werden i.d.R. einzeln bezogen und anschließend zu einem Produkt zusammengebaut. Dies auch, wenn ein Hersteller eine Produktlinie anbietet.  

 

Wenn nun ein Schadensfall eintritt, also jegliche Art missbräuchlichen oder falschen Umgangs oder aufgrund eines technischen Problems, ist eine belastbare Ursachenfeststellung schwierig. Dies sollte aufgrund der Komplexität der unterschiedlichen Möglichkeiten durch sachverständige Personen durchgeführt werden.   

 

Dies gilt auch für die Beurteilung, ob ein UAS entsprechend gültiger Regularien und der notwendigen Sorgfaltspflicht eingesetzt wurde. Hier ist neben dem technischen Verständnis auch extensives operatives Wissen von nöten. Nur so kann ein vollständiges Bild über Ablauf und möglicher Ursache erstellt werden.  

 

Wir haben mit unserer langjährigen Erfahrung dieses Wissen erworben und können Sie mit belastbaren Gutachten und Ausarbeitungen zielgerecht unterstützen.  


Gerichtsgutachten

 

Gerichtsgutachten können ausschließlich von Gerichten beauftragt werden. Sollten Sie als eine der Parteien (Kläger oder Beklagter) ein Gutachten benötigen, erstellen wir Ihnen gern ein Sachveständigengutachten. Gerichten erstellen wir gern Gutachten zu allen Aspekten

 

  • der technischen Ausstattung der Drohnen,
  • der technischen Möglichkeiten und Einschränkungen ziviler unbemannter Flugsysteme,
  • der korrekten Nutzung dieser,
  • eines Hergangs einer missbräuchlichen oder verunfallten Nutzung,
  • spezifischer Fragestellungen im Rahmen laufender Verfahren.

 

Wir arbeiten bundesweit und stehen mit langjähriger Erfahrung und zeitgemäßen Wissen für Gerichtsgutachten gern zur Verfügung. Unser Know-How reicht von Hobby bis zu gewerbsmäßigem Einsatz unterschiedlichster Drohnentypen. Unser Wissen und unsere Urteilsfähigkeit basiert auch auf langjährigen operativen Einsatz der UAS für Kunden, im Kundenauftrag. So kennen wir alle notwendigen Rahmenbedingungen für einen sicheren, regelgerechten Einsatz von UAVs.

 

Zahlreiche Kundenprojekte zum Aufbau, zum Test und zur Validierung professioneller Flugsysteme bieten Ihnen die Gewähr, dass wir wissen worüber wir sprechen.

 

Viele Jahre Erfahrung in der Beratung, der Prüfung, der Risiko- und Gefahrenanalyse wie auch im operativen Geschäft qualifiziert uns, auch schwierige Sachverhalte verständlich, klar und strukturiert aufzubereiten und darzulegen.

 

Auch wenn es darum geht, Sachverhalte auf Basis der „neuen Drohnenverordnung“ zu beurteilen, sind wir der richtige Partner.